Die Fachgruppe Social Media im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat einen Leitfaden mit dem Titel “Messbarer Erfolg im Social Media Marketing” herausgebracht. Die Autoren Matthias Postel (iCompetence GmbH), Mike Schnoor (sevenload GmbH) und Anna-Maria Zahn (Business Intelligence Group GmbH) geben 10 praxisnahe Tipps für Kampagnen auf Facebook, Twitter und Co. und wenden sich damit an Unternehmen und Agenturen, die den Einstieg in Social-Media-Aktivitäten planen. Ein besonderer Schwerpunkt sind dabei die richtige Zielsetzung und eine entsprechende Erfolgsmessung.
Zum kostenlosen PDF-Download des Leitfadens.
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Gewinnspiele, Verlosungen oder Preisausschreiben sind klassische Instrumente, um Aufmerksamkeit zu erreichen und Menschen dazu zu bewegen, bestimmte Handlungen im Sinne ihrer Ausrichter vorzunehmen. Sei es nun als Motivator für ein Newsletter-Abonnement oder als Argument für die (Weiter-)Verbreitung von Inhalten in Sozialen Medien.
Als Veranstalter von Preisausschreiben gibt es neben den rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. § 661 BGB) auch im Social Web einige Regeln zu beachten. Im Besonderen Facebook als mittlerweile größtes Soziales Netzwerk hat hierzu entsprechende Richtlinien für Promotions aufgestellt. Demnach sind Gewinnspiele auf den beliebten Fanseiten kritisch zu beurteilen. Und zwar untersagt Facebook seit November 2009 zusätzlich zu den üblichen Einschränkungen (Waffen, Medikamente, Glücksspiel, Alkohol, Tabak & Co.) explizit folgende Aktivitäten, die erfahrungsgemäß häufig praktiziert werden.
- Eine Teilnahme an einem Gewinnspiel darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass ein Nutzer Inhalte auf einer Seite veröffentlicht, z.B. auf der Pinnwand oder in Form von Foto-Uploads.
- Es darf keine automatische Teilnahme geben, wenn Nutzer Fan einer Seite werden – also durch Klick auf die Schaltfläche “Gefällt mir”.
- Man darf die Benachrichtigung von Gewinnern nicht über eine Kommunikation innerhalb von Facebook vornehmen, z.B. im Profil oder auch in Form einer Nachricht.
- Die Teilnahme darf nicht abhängig von der Registrierung bei Facebook sein.
Im Endeffekt wird damit die praktische Durchführung von einfachen Gewinnspielen auf Facebook-Seiten schlicht ad absurdum geführt. Lediglich der Hinweis auf ein Gewinnspiel erlaubt. Facebook möchte vielmehr, dass man eine Drittanwendung zur Durchführung nutzt – oder eine eigene entwickelt. Diese Anwendungen werden nämlich beim jeweiligen Anbieter gehostet und nicht bei Facebook selber.
Weitere Quellen:
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Die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei Härting Rechtsanwälte berichtet regelmäßig über internetbezogene Rechtsthemen und hat sich in einem Beitrag vom Juni der Pflicht zu vollständigen Preisangaben gewidmet. Im zitierten Beispiel ging es um Preise für Telefon-Tarife und eine Internet-Flatrate, die in einem Newsletter beworben wurden. Entscheidend dabei: die Voraussetzung für das beworbene Angebot war ein Kabelanschluss, dessen Kosten nicht konkret genannt wurden. Dazu ist der Versender jedoch verpflichtet – ganz unabhängig vom Medium.
Der Beitrag enthält darüber hinaus einen nützlichen Leitfaden zur Preiswerbung als kostenlosen PDF-Download.
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Das Soziale Netzwerk XING (früher OpenBC), das besonders in Deutschland bei Geschäftsleuten sehr populär ist, erlaubt Mitgliedern nun endlich das Teilen von Inhalten. Mit einem neuen SWYN-Feature (Share With Your Network) können Nutzer interessante Seiten oder Blogartikel innerhalb des Netzwerks weiterempfehlen. Bei Facebook gehört so etwas zum Standardrepertoire und wird ausgiebig genutzt. Es wurde also Zeit, dass XING nachzieht.
Mehr Informationen im Corporate Blog net.work.xing und optivo Blog.
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