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	<title>Newsletter Blog &#187; Recht</title>
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	<description>E-Mail-Marketing, Newsletter und Social Media</description>
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		<title>22 Fragen und Antworten zu E-Mail-Marketing und Recht</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 08:25:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jessica Buchmeyer</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Whitepaper]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtliche Aspekte im E-Mail-Marketing sind ein Dauerthema. Erst kürzlich haben wir über die überarbeiteten Richtlinien für zulässiges E-Mail-Marketing des eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. berichtet. Nun haben die artegic AG und ihr Partner, die renommierte Kanzlei Bird&#38;Bird, 22 Antworten auf ebenso viele Fragen zum Thema E-Mail-Marketing und Recht in einem Whitepaper zusammengestellt: Darf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtliche Aspekte im E-Mail-Marketing </strong>sind ein Dauerthema. Erst kürzlich haben wir über die überarbeiteten <a title="Richtlinien für rechtssicheres E-Mail-Marketing" href="http://www.newsletter-blog.de/recht/richtlinien-fur-rechtsichereres-e-mail-marketing" target="_blank">Richtlinien für zulässiges E-Mail-Marketing</a> des eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. berichtet. Nun haben die artegic AG und ihr Partner, die renommierte <a title="Kanzlei &quot;Bird&amp;Bird&quot;" href="http://www.twobirds.com/German/Seiten/Welcome.aspx?" target="_blank">Kanzlei Bird&amp;Bird</a>, <strong>22 Antworten auf ebenso viele Fragen</strong> zum Thema E-Mail-Marketing und Recht in einem Whitepaper zusammengestellt:</p>
<ul>
<li><em>Darf man Zustimmungen zum Newsletter durch Gewinnspiele oder Rabatte fördern?</em><br />
Das Kopplungsverbot ist zu beachten.</li>
</ul>
<ul>
<li><em>Welche Daten darf ich aus der Analyse der Nutzung erheben?</em><br />
Zwischen anonymisierten und personengenauen Nutzungsdaten muss unterschieden werden.</li>
</ul>
<ul>
<li><em>Dürfen alle vorhandenen Daten zum Kunden – auch aus verschiedenen Quellen – zusammen geführt werden?</em><br />
Zweckbindung und Einwilligung sind entscheidende Faktoren.</li>
</ul>
<ul>
<li><em>Darf ich meinen Kontakten aus Social Networks E-Mails oder Messages schicken?</em><br />
Hier gibt es noch keine gesicherte Rechtssprechung.</li>
</ul>
<p>Die <strong>ausführlichen Antworten</strong> auf diese und viele weitere Fragen werden in einem <a title="Whitepaper zu E-Mail-Marketing und Recht" href="http://www.artegic.de/eCRM/Downloads/E-Mail_und_Recht_-_Fragen_und_Antworten/mv.html" target="_blank">kostenlosen Whitepaper</a> zum Download bereitgestellt.</p>
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		<title>Richtlinien für rechtsichereres E-Mail-Marketing</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 06:38:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jessica Buchmeyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[eco &#8211; Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. hat seinen Leitfaden für rechtssicheres Online-Marketing überarbeitet und zum Download bereitgestellt. Die &#8220;Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing&#8221; beschäftigt sich dabei nicht nur mit den typischen Fragen zur Einwilligung, zum Abbestellen und zur inhaltlichen Gestaltung, sondern betrachtet erstmalig auch die Rechtslage in der Schweiz und in Österreich. Interessant sind auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>eco &#8211; Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.</strong> hat seinen Leitfaden für rechtssicheres Online-Marketing überarbeitet und zum <a title="Leitfaden für rechtssicheres E-Mail-Marketing" href="http://online-marketing.eco.de/2011/10/12/e-mail-marketing-leicht-und-sicher/" target="_blank">Download </a>bereitgestellt.</p>
<p>Die &#8220;<strong>Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing</strong>&#8221; beschäftigt sich dabei nicht nur mit den typischen Fragen zur Einwilligung, zum Abbestellen und zur inhaltlichen Gestaltung, sondern betrachtet erstmalig auch die Rechtslage in der Schweiz und in Österreich. Interessant sind auch zusätzliche Informationen zur Erstellung von Nutzerprofilen. Den Entscheidungen zu Grunde liegende Gesetztestexte sowie Praxisbeispiele runden den Leitfaden ab.</p>
<p>Fazit: ein nützliches Dokument, das über die wichtigsten <strong>Stolperfallen</strong> informiert, besonders geeignet für Einsteiger sowie kleine und mittelständische Unternehmen.</p>
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		<title>Newsletter-Nutzerprofile rechtssicher erheben</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Mar 2011 11:53:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Es ist ein altes Thema. Newsletter-Versender möchten naturgemäß möglichst umfassend und genau erfahren, wie eine Kampagne bei den Empfängern angekommen ist. Dieser Wissensdurst bezieht sich dabei nicht nur auf einfache Kennzahlen wie der Zustellrate, Bounces, Öffnungen und Klicks. Viele wollen Rückschlüsse für nachfolgende Mailings (Follow-ups) ziehen und benötigen daher Daten, die auch einen direkten Bezug [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist ein altes Thema. Newsletter-Versender möchten naturgemäß möglichst <strong>umfassend und genau</strong> erfahren, wie eine Kampagne bei den Empfängern angekommen ist. Dieser Wissensdurst bezieht sich dabei nicht nur auf einfache <strong>Kennzahlen </strong>wie der Zustellrate, Bounces, Öffnungen und Klicks. Viele wollen Rückschlüsse für nachfolgende Mailings (<em>Follow-ups</em>) ziehen und benötigen daher Daten, die auch einen direkten Bezug zu den Empfängern herstellen. Ganz konkret geht es um die Erstellung <strong>personenbezogener Nutzungsprofile</strong>. Die Vorteile für den Versender liegen auf der Hand. Nutzer, die einen  bestimmten Link in der E-Mail angeklickt haben, dürfen dann im Nachgang  ohne Streuverluste mit Zusatzinformationen versorgt werden.</p>
<p>Und hier wird es rechtlich problematisch. Denn während man für die anonymisierte Auswertung eines Newsletters keinerlei zusätzliche Einwilligung von den Abonnenten benötigt, so schreibt das Datenschutzgesetz bei der Erhebung personenbezogener Daten eine <strong>explizite Einverständniserklärung</strong> vor. Im Falle der Speicherung einer E-Mail-Adresse als ein solches Datum im Rahmen der Nutzungsstatistik ist dies also erforderlich.</p>
<p>Der CRM-Softwareanbieter artegic beschreibt in einem <a href="http://www.artegic.de/eCRM/artegic-ECRM-DE/Know-how_Blog_Rechtssichere.Nutzerprofilierung.im.E-Mail-Marketing_hb-2yo.html" target="_blank">Fachartikel</a> sehr gut, welche Maßnahmen man als Versender unternehmen muss, um den Anmeldeprozess so gestalten, dass eine empfängerbezogene Auswertung &#8211; zumindest teilweise &#8211; möglich wird. Auch im Blog <a href="http://www.optivo.de/campfire/blog/e-mail-klickprofile-rechtskonform-generieren-und-effektiv-segmentieren/2010/06/02/" target="_blank">optivo campfire</a> gibt es dazu eine interessante Abhandlung.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Vorankreuzen der Newsletter-Anmeldung</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Oct 2010 15:57:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars Müller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie bereits vor einiger Zeit durch das sogenannte Payback-Urteil des Bundesgerichtshofs nahe gelegt worden ist, sollten Newsletter-Versender darauf verzichten, die Einwilligung zum Empfang eines Newsletters mittels vorher angekreuzter Checkbox einzuholen. In der Sache gibt es durch das Oberlandesgericht Thüringen eine zusätzliche Klarstellung. Laut Urteil vom 21.4.2010 (Aktenzeichen 2 U 88/10) ist es nicht zulässig E-Mail-Werbung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits vor einiger Zeit durch das sogenannte <a href="http://www.newsletter-blog.de/recht/haken-oder-kein-haken" target="_self">Payback-Urteil</a> des Bundesgerichtshofs nahe gelegt worden ist, sollten Newsletter-Versender darauf verzichten, die <strong>Einwilligung zum Empfang eines Newsletters</strong> mittels vorher angekreuzter Checkbox einzuholen. In der Sache gibt es durch das Oberlandesgericht Thüringen eine zusätzliche Klarstellung.</p>
<p>Laut Urteil vom 21.4.2010 (Aktenzeichen 2 U 88/10) ist es nicht zulässig E-Mail-Werbung zu versenden, wenn der Empfänger nicht <strong>ausdrücklich</strong> sein Einverständnis erklärt hat. Ganz konkret darf die entsprechende Klausel  im Rahmen eines Registrierungsprozesses nicht voreingestellt sein, denn</p>
<blockquote><p>es liegt nicht eine nach außen erkennbare Betätigung des Willens im Sinne einer ausdrücklichen Einwilligungserklärung vor, sondern insoweit nur ein bedeutungsloses passives (dem Schweigen vergleichbares) Nichterklären.</p></blockquote>
<p>Den genauen Wortlaut des Urteils kann man bei <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/1105-2-U-8810.html" target="_blank">Telemedicus</a> nachlesen.</p>
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		<title>Newsletter-Anmeldeverfahren</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 15:15:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars Müller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltskanzlei Härting aus Berlin ist bekannt für gute Online-Informationen zu rechtlichen Themen. Heute beschäftigt sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter Daniel Schätzle mit dem Thema Newsletter-Anmeldung. In seinem Beitrag werden die unterschiedlichen Methoden Single Opt-In, Confirmed Opt-In und Double Opt-In erläutert und auf ihre Tauglichkeit beleuchtet. Schätzle bezieht dabei eindeutig Position und empfiehlt das Double Opt-In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltskanzlei <a href="http://www.haerting.de/" target="_blank">Härting</a> aus Berlin ist bekannt für gute Online-Informationen zu rechtlichen Themen. Heute beschäftigt sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter <a href="http://www.haerting.de/de/1_anwaelte/index.php?we_objectID=1194&amp;pid=226" target="_blank">Daniel Schätzle</a> mit dem Thema Newsletter-Anmeldung. In seinem Beitrag werden die unterschiedlichen Methoden <strong>Single Opt-In</strong>, <strong>Confirmed Opt-In</strong> und <strong>Double Opt-In</strong> erläutert und auf ihre Tauglichkeit beleuchtet. Schätzle bezieht dabei eindeutig Position und empfiehlt das Double Opt-In als einziges rechtssicheres Verfahren für das Einholen einer Einverständniserklärung seitens der Newsletter-Empfänger.</p>
<p>Da fragt man sich, wie es dazu kommt, dass sogar etablierte Unternehmen von diesem Prinzip Abstand nehmen. Auf vielen Websites beschränkt man sich nach wie vor auf ein einfaches Opt-In mit Bestätigungs-E-Mail.</p>
<p>Zum Fachartikel <a href="http://www.haerting.de/de/3_lawraw/archiv/wettbewerbsrecht.php?we_objectID=1675" target="_blank">Newsletter-Anmeldung auf der eigenen Website</a></p>
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		<title>Preisangaben in Newslettern</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 07:22:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars Müller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei Härting Rechtsanwälte berichtet regelmäßig über internetbezogene Rechtsthemen und hat sich in einem Beitrag vom Juni der Pflicht zu vollständigen Preisangaben gewidmet. Im zitierten Beispiel ging es um Preise für Telefon-Tarife und eine Internet-Flatrate, die in einem Newsletter beworben wurden. Entscheidend dabei: die Voraussetzung für das beworbene Angebot war ein Kabelanschluss, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei <a href="http://www.haerting.de/" target="_blank">Härting Rechtsanwälte</a> berichtet regelmäßig über internetbezogene Rechtsthemen und hat sich in einem Beitrag vom Juni der <strong>Pflicht zu vollständigen Preisangaben</strong> gewidmet. Im zitierten Beispiel ging es um Preise für Telefon-Tarife und eine Internet-Flatrate, die in einem Newsletter beworben wurden. Entscheidend dabei: die Voraussetzung für das beworbene Angebot war ein Kabelanschluss, dessen Kosten nicht konkret genannt wurden. Dazu ist der Versender jedoch verpflichtet &#8211; ganz unabhängig vom Medium.</p>
<p>Der Beitrag enthält darüber hinaus einen nützlichen <a href="http://www.haerting.de/de/3_lawraw/aktuell/index.php?we_objectID=1632" target="_blank">Leitfaden zur Preiswerbung</a> als kostenlosen PDF-Download.</p>
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		<title>Haftung für Aktualität in Preissuchmaschinen</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 14:27:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.molzen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Viele Shopbetreiber haben das Potential der Preissuchmaschinen und Shopping-Portale längst erkannt und nutzen diese aktiv als Promotion-Media. Ein Vorteil für den Käufer, denn so hat dieser eine Vielzahl von Anbietern auf einen Blick im Vergleich und kann sich - meistens für den Günstigsten - entscheiden. Um so ärgerlicher ist es, wenn für das begehrte Produkt im Shop des Anbieters ein höherer Preis verlangt wird, als in der Preissuchmaschine ausgezeichnet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Onlineshop-Betreiber haben das <strong>Potenzial von Preissuchmaschinen und Shopping-Portalen</strong> längst erkannt und nutzen diese aktiv als Werbeplattform. Ein Vorteil für den Käufer, denn so hat dieser eine Vielzahl von Anbietern auf einen Blick im Vergleich und kann sich &#8211; meistens für den günstigsten &#8211; entscheiden. Um so ärgerlicher ist es, wenn für das begehrte Produkt im Shop des Anbieters ein höherer Preis verlangt wird, als in der Preissuchmaschine ausgezeichnet.</p>
<p>Mit diesem Thema befasste sich in den letzten Tagen der <strong>Bundesgerichtshof </strong>und kam zu dem Urteil, dass <strong>Preisangaben in Preissuchmaschinen ständig aktuell</strong> sein müssen. Konkret heißt es in der Pressemitteilung:</p>
<blockquote><p>Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.</p></blockquote>
<p>Vorausgegangen war ein <strong>Streit zweier Wettbewerber im Bereich Haushaltselektronik</strong>. Der Beklagte bot im Sommer 2006 eine Espressomaschine der Marke Saeco über die Preissuchmaschine <a href="http://www.idealo.de" target="_blank">idealo.de</a> als Spitzenreiter an. Der Online-Händler hatte im eigenen Shop den Preis für die Espressomaschine von 550 auf 587 Euro erhöht. Zwar hatte er diese Änderung dem Suchmaschinenbetreiber<strong> umgehend mitgeteilt, doch Preissuchmaschinen aktualisieren die Angebote nicht sofort</strong>, sondern mitunter verzögert.</p>
<p>Darin sah ein Mitbewerber eine <strong>Wettbewerbsverletzung</strong>. Die Klage wurde von dem Landesgericht Berlin abgewiesen. Das Kammergericht jedoch folgte dem Kläger. Der Bundesgerichtshof wies die Revision gegen das Urteil des Kammergerichts zurück und entschied:</p>
<blockquote><p>Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität.</p>
<p>Zwar sind Verbraucher heute mit den Besonderheiten des Internets und damit auch mit dessen technischen Grenzen weitgehend vertraut. Sie gehen aber davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können, und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind.</p>
<p>Die Irreführung der Verbraucher wird auch durch den Hinweis &#8220;Alle Angaben ohne Gewähr!&#8221; in der Fußzeile der Preisvergleichsliste nicht verhindert. Durch einen Klick auf diesen Hinweis öffnet sich ein Fenster mit einem weiteren Text, aus dem sich ergibt, dass &#8220;eine Aktualisierung in Echtzeit … aus technischen Gründen nicht möglich [ist], so dass es im Einzelfall insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit bzw. der Lieferzeit von Produkten zu Abweichungen kommen kann.</p></blockquote>
<p>Quelle: <a title="Pressemitteilung 56/2010 des BGH" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;nr=51242&amp;pos=0&amp;anz=56" target="_blank">Pressemitteilung 56/2010 des BGH</a></p>
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		<title>Selbsttest für den eigenen Newsletter</title>
		<link>http://www.newsletter-blog.de/recht/selbsttest-fur-den-eigenen-newsletter</link>
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		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 15:03:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Absolit Dr. Schwarz Consulting prüfte in einem Survey die Einhaltung rechtlicher Aspekte bei 278 Newslettern. Das Ergebnis ist erschreckend. Nur zehn Newsletter erfüllen alle Kriterien für einwandfreies E-Mail-Marketing. Dazu gehören unter anderem: Erkennbarkeit des Absenders Vollständige Impressumsangaben Hinweis auf eine Abbstellmöglichkeit In einem Selbsttest kann man ermitteln, wie gut der eigene Newsletter aufgestellt ist. Dazu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Absolit Dr. Schwarz Consulting prüfte in einem Survey die Einhaltung rechtlicher Aspekte bei 278 Newslettern. Das Ergebnis ist erschreckend. Nur zehn Newsletter erfüllen alle Kriterien für einwandfreies E-Mail-Marketing. Dazu gehören unter anderem:</p>
<ul>
<li>Erkennbarkeit des Absenders</li>
<li>Vollständige Impressumsangaben</li>
<li>Hinweis auf eine Abbstellmöglichkeit</li>
</ul>
<p>In einem <a href="http://www.absolit.de/partner/partnerdoor.php?partnerid=webworx&amp;weiterleitung=http://www.absolit.de/5regeln.htm" target="_blank">Selbsttest</a> kann man ermitteln, wie gut der eigene Newsletter aufgestellt ist. Dazu ist lediglich eine Anmeldung mit der eigenen E-Mail-Adresse notwendig.</p>
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		<title>Interessante Tweets</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Jun 2009 10:37:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Sauer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich folge schon seit längerem den Tweets von Dr. Schwarz, die aktuelle Informationen sowie Neuigkeiten zum Thema &#8220;E-Mail-Marketing&#8221; bieten. Nachfolgend ein paar interessante Tweets der letzten Tage: Die 20 häufigsten Fehler im E-Mail-Marketing Schwarze Listen im E-Mail-Marketing vermeiden 7 Killer Email Marketing Subject Line Tips Negativbeispiel aus der E-Mail-Marketing Praxis]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich folge schon seit längerem den <a href="https://twitter.com/absolit" target="_blank">Tweets von Dr. Schwarz</a>, die aktuelle Informationen sowie Neuigkeiten zum Thema &#8220;E-Mail-Marketing&#8221; bieten. Nachfolgend ein paar interessante Tweets der letzten Tage:</p>
<ul>
<li><a href="http://t3n.yeebase.com/internetrecht-20-haufigsten-fehler-e-mail-marketing-247780/" target="_blank">Die 20 häufigsten Fehler im E-Mail-Marketing</a></li>
<li><a href="http://www.stellenprofil.net/nachrichten/schwarze-listen-im-e-mail-marketing-vermeiden-2/" target="_blank">Schwarze Listen im E-Mail-Marketing vermeiden</a></li>
<li><a href="http://www.seohosting.com/blog/uncategorized/7-killer-email-marketing-subject-line-tips/" target="_blank">7 Killer Email Marketing Subject Line Tips</a></li>
<li><a href="http://www.stellenprofil.net/nachrichten/negativbeispiel-aus-der-e-mail-marketing-praxis/" target="_blank">Negativbeispiel aus der E-Mail-Marketing Praxis</a></li>
</ul>
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		<title>Schlechte Praktiken bei der Abmeldung</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Feb 2009 12:10:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Sauer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gestaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[abmeldung]]></category>
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		<description><![CDATA[Es sollte jedem Abonnenten möglich sein, sich von einem Newsletter wieder abmelden zu können. Dies ist auch gesetzlich verankert, d.h. in jedem Newsletter muss ein entsprechender Link für die Abmeldung vorgesehen werden. Meiner Meinung nach sollte man es dem Abonnenten leicht machen, sich abzumelden, denn allzu versteckte Links oder andere Hindernisse wirken eher unseriös. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es sollte jedem Abonnenten möglich sein, sich von einem Newsletter wieder abmelden zu können. Dies ist auch gesetzlich verankert, d.h. in jedem Newsletter muss ein entsprechender Link für die Abmeldung vorgesehen werden. Meiner Meinung nach sollte man es dem Abonnenten leicht machen, sich abzumelden, denn allzu versteckte Links oder andere Hindernisse wirken eher unseriös. Das sieht auch Tamara Gielen von <a href="http://www.b2bemailmarketing.com" target="_blank">BeRelevant!</a> so. Sie <a href="http://www.b2bemailmarketing.com/2009/02/worst-unsubscribe-practices.html" target="_blank">nennt Praktiken</a> bei der Abmeldung, die nun wirklich nicht sein müssen. Einige möchte ich hier gerne wiedergeben.</p>
<p><span id="more-247"></span></p>
<ul>
<li>Ich sollte mich nicht extra auf einer Website einloggen müssen, um mich abmelden zu können.</li>
<li>Es sollte einem Abonnenten die Möglichkeit gegeben werden, seine E-Mail-Adresse zu korrigieren. Vielleicht will er sich ja gar nicht abmelden.</li>
<li>Die Schrift für den Abmeldelink sollte nicht zu klein sein.</li>
<li>Der Abmeldelink sollte hervorgehoben werden und sich nicht mit dem restlichen Text vermischen. Das gilt natürlich für alle Links.</li>
<li>Kreative Alternativen für das Wort &#8220;Abmelden&#8221; sollte man vermeiden. Kreativ wie ich bin, fällt mir an dieser Stelle &#8220;deabonnisieren&#8221; als Negativbeispiel ein.</li>
<li>Ich brauche keine E-Mail die mir die Abmeldung bestätigt. Ein kurzer Text auf der Homepage genügt.</li>
</ul>
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