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	<title>Newsletter Blog &#187; Recht</title>
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	<description>E-Mail Marketing, Permission Marketing, Newsletter Marketing</description>
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		<title>Newsletter-Anmeldeverfahren</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 15:15:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars Müller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltskanzlei Härting aus Berlin ist bekannt für gute Online-Informationen zu rechtlichen Themen. Heute beschäftigt sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter Daniel Schätzle mit dem Thema Newsletter-Anmeldung. In seinem Beitrag werden die unterschiedlichen Methoden Single Opt-In, Confirmed Opt-In und Double Opt-In erläutert und auf ihre Tauglichkeit beleuchtet. Schätzle bezieht dabei eindeutig Position und empfiehlt das Double Opt-In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwaltskanzlei <a href="http://www.haerting.de/" target="_blank">Härting</a> aus Berlin ist bekannt für gute Online-Informationen zu rechtlichen Themen. Heute beschäftigt sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter <a href="http://www.haerting.de/de/1_anwaelte/index.php?we_objectID=1194&amp;pid=226" target="_blank">Daniel Schätzle</a> mit dem Thema Newsletter-Anmeldung. In seinem Beitrag werden die unterschiedlichen Methoden <strong>Single Opt-In</strong>, <strong>Confirmed Opt-In</strong> und <strong>Double Opt-In</strong> erläutert und auf ihre Tauglichkeit beleuchtet. Schätzle bezieht dabei eindeutig Position und empfiehlt das Double Opt-In als einziges rechtssicheres Verfahren für das Einholen einer Einverständniserklärung seitens der Newsletter-Empfänger.</p>
<p>Da fragt man sich, wie es dazu kommt, dass sogar etablierte Unternehmen von diesem Prinzip Abstand nehmen. Auf vielen Websites beschränkt man sich nach wie vor auf ein einfaches Opt-In mit Bestätigungs-E-Mail.</p>
<p>Zum Fachartikel <a href="http://www.haerting.de/de/3_lawraw/archiv/wettbewerbsrecht.php?we_objectID=1675" target="_blank">Newsletter-Anmeldung auf der eigenen Website</a></p>
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		<title>Preisangaben in Newslettern</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 07:22:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei Härting Rechtsanwälte berichtet regelmäßig über internetbezogene Rechtsthemen und hat sich in einem Beitrag vom Juni der Pflicht zu vollständigen Preisangaben gewidmet. Im zitierten Beispiel ging es um Preise für Telefon-Tarife und eine Internet-Flatrate, die in einem Newsletter beworben wurden. Entscheidend dabei: die Voraussetzung für das beworbene Angebot war ein Kabelanschluss, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei <a href="http://www.haerting.de/" target="_blank">Härting Rechtsanwälte</a> berichtet regelmäßig über internetbezogene Rechtsthemen und hat sich in einem Beitrag vom Juni der <strong>Pflicht zu vollständigen Preisangaben</strong> gewidmet. Im zitierten Beispiel ging es um Preise für Telefon-Tarife und eine Internet-Flatrate, die in einem Newsletter beworben wurden. Entscheidend dabei: die Voraussetzung für das beworbene Angebot war ein Kabelanschluss, dessen Kosten nicht konkret genannt wurden. Dazu ist der Versender jedoch verpflichtet &#8211; ganz unabhängig vom Medium.</p>
<p>Der Beitrag enthält darüber hinaus einen nützlichen <a href="http://www.haerting.de/de/3_lawraw/aktuell/index.php?we_objectID=1632" target="_blank">Leitfaden zur Preiswerbung</a> als kostenlosen PDF-Download.</p>
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		<title>Haftung für Aktualität in Preissuchmaschinen</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 14:27:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.molzen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Viele Shopbetreiber haben das Potential der Preissuchmaschinen und Shopping-Portale längst erkannt und nutzen diese aktiv als Promotion-Media. Ein Vorteil für den Käufer, denn so hat dieser eine Vielzahl von Anbietern auf einen Blick im Vergleich und kann sich - meistens für den Günstigsten - entscheiden. Um so ärgerlicher ist es, wenn für das begehrte Produkt im Shop des Anbieters ein höherer Preis verlangt wird, als in der Preissuchmaschine ausgezeichnet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Onlineshop-Betreiber haben das <strong>Potenzial von Preissuchmaschinen und Shopping-Portalen</strong> längst erkannt und nutzen diese aktiv als Werbeplattform. Ein Vorteil für den Käufer, denn so hat dieser eine Vielzahl von Anbietern auf einen Blick im Vergleich und kann sich &#8211; meistens für den günstigsten &#8211; entscheiden. Um so ärgerlicher ist es, wenn für das begehrte Produkt im Shop des Anbieters ein höherer Preis verlangt wird, als in der Preissuchmaschine ausgezeichnet.</p>
<p>Mit diesem Thema befasste sich in den letzten Tagen der <strong>Bundesgerichtshof </strong>und kam zu dem Urteil, dass <strong>Preisangaben in Preissuchmaschinen ständig aktuell</strong> sein müssen. Konkret heißt es in der Pressemitteilung:</p>
<blockquote><p>Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.</p></blockquote>
<p>Vorausgegangen war ein <strong>Streit zweier Wettbewerber im Bereich Haushaltselektronik</strong>. Der Beklagte bot im Sommer 2006 eine Espressomaschine der Marke Saeco über die Preissuchmaschine <a href="http://www.idealo.de" target="_blank">idealo.de</a> als Spitzenreiter an. Der Online-Händler hatte im eigenen Shop den Preis für die Espressomaschine von 550 auf 587 Euro erhöht. Zwar hatte er diese Änderung dem Suchmaschinenbetreiber<strong> umgehend mitgeteilt, doch Preissuchmaschinen aktualisieren die Angebote nicht sofort</strong>, sondern mitunter verzögert.</p>
<p>Darin sah ein Mitbewerber eine <strong>Wettbewerbsverletzung</strong>. Die Klage wurde von dem Landesgericht Berlin abgewiesen. Das Kammergericht jedoch folgte dem Kläger. Der Bundesgerichtshof wies die Revision gegen das Urteil des Kammergerichts zurück und entschied:</p>
<blockquote><p>Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität.</p>
<p>Zwar sind Verbraucher heute mit den Besonderheiten des Internets und damit auch mit dessen technischen Grenzen weitgehend vertraut. Sie gehen aber davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können, und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind.</p>
<p>Die Irreführung der Verbraucher wird auch durch den Hinweis &#8220;Alle Angaben ohne Gewähr!&#8221; in der Fußzeile der Preisvergleichsliste nicht verhindert. Durch einen Klick auf diesen Hinweis öffnet sich ein Fenster mit einem weiteren Text, aus dem sich ergibt, dass &#8220;eine Aktualisierung in Echtzeit … aus technischen Gründen nicht möglich [ist], so dass es im Einzelfall insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit bzw. der Lieferzeit von Produkten zu Abweichungen kommen kann.</p></blockquote>
<p>Quelle: <a title="Pressemitteilung 56/2010 des BGH" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;nr=51242&amp;pos=0&amp;anz=56" target="_blank">Pressemitteilung 56/2010 des BGH</a></p>
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		<title>Selbsttest für den eigenen Newsletter</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 15:03:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Absolit Dr. Schwarz Consulting prüfte in einem Survey die Einhaltung rechtlicher Aspekte bei 278 Newslettern. Das Ergebnis ist erschreckend. Nur zehn Newsletter erfüllen alle Kriterien für einwandfreies E-Mail-Marketing. Dazu gehören unter anderem: Erkennbarkeit des Absenders Vollständige Impressumsangaben Hinweis auf eine Abbstellmöglichkeit In einem Selbsttest kann man ermitteln, wie gut der eigene Newsletter aufgestellt ist. Dazu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Absolit Dr. Schwarz Consulting prüfte in einem Survey die Einhaltung rechtlicher Aspekte bei 278 Newslettern. Das Ergebnis ist erschreckend. Nur zehn Newsletter erfüllen alle Kriterien für einwandfreies E-Mail-Marketing. Dazu gehören unter anderem:</p>
<ul>
<li>Erkennbarkeit des Absenders</li>
<li>Vollständige Impressumsangaben</li>
<li>Hinweis auf eine Abbstellmöglichkeit</li>
</ul>
<p>In einem <a href="http://www.absolit.de/partner/partnerdoor.php?partnerid=webworx&amp;weiterleitung=http://www.absolit.de/5regeln.htm" target="_blank">Selbsttest</a> kann man ermitteln, wie gut der eigene Newsletter aufgestellt ist. Dazu ist lediglich eine Anmeldung mit der eigenen E-Mail-Adresse notwendig.</p>
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		<title>Interessante Tweets</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Jun 2009 10:37:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Sauer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich folge schon seit längerem den Tweets von Dr. Schwarz, die aktuelle Informationen sowie Neuigkeiten zum Thema &#8220;E-Mail-Marketing&#8221; bieten. Nachfolgend ein paar interessante Tweets der letzten Tage: Die 20 häufigsten Fehler im E-Mail-Marketing Schwarze Listen im E-Mail-Marketing vermeiden 7 Killer Email Marketing Subject Line Tips Negativbeispiel aus der E-Mail-Marketing Praxis]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich folge schon seit längerem den <a href="https://twitter.com/absolit" target="_blank">Tweets von Dr. Schwarz</a>, die aktuelle Informationen sowie Neuigkeiten zum Thema &#8220;E-Mail-Marketing&#8221; bieten. Nachfolgend ein paar interessante Tweets der letzten Tage:</p>
<ul>
<li><a href="http://t3n.yeebase.com/internetrecht-20-haufigsten-fehler-e-mail-marketing-247780/" target="_blank">Die 20 häufigsten Fehler im E-Mail-Marketing</a></li>
<li><a href="http://www.stellenprofil.net/nachrichten/schwarze-listen-im-e-mail-marketing-vermeiden-2/" target="_blank">Schwarze Listen im E-Mail-Marketing vermeiden</a></li>
<li><a href="http://www.seohosting.com/blog/uncategorized/7-killer-email-marketing-subject-line-tips/" target="_blank">7 Killer Email Marketing Subject Line Tips</a></li>
<li><a href="http://www.stellenprofil.net/nachrichten/negativbeispiel-aus-der-e-mail-marketing-praxis/" target="_blank">Negativbeispiel aus der E-Mail-Marketing Praxis</a></li>
</ul>
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		<title>Schlechte Praktiken bei der Abmeldung</title>
		<link>http://www.newsletter-blog.de/recht/schlechte-praktiken-bei-der-abmeldung</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Feb 2009 12:10:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Sauer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es sollte jedem Abonnenten möglich sein, sich von einem Newsletter wieder abmelden zu können. Dies ist auch gesetzlich verankert, d.h. in jedem Newsletter muss ein entsprechender Link für die Abmeldung vorgesehen werden. Meiner Meinung nach sollte man es dem Abonnenten leicht machen, sich abzumelden, denn allzu versteckte Links oder andere Hindernisse wirken eher unseriös. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es sollte jedem Abonnenten möglich sein, sich von einem Newsletter wieder abmelden zu können. Dies ist auch gesetzlich verankert, d.h. in jedem Newsletter muss ein entsprechender Link für die Abmeldung vorgesehen werden. Meiner Meinung nach sollte man es dem Abonnenten leicht machen, sich abzumelden, denn allzu versteckte Links oder andere Hindernisse wirken eher unseriös. Das sieht auch Tamara Gielen von <a href="http://www.b2bemailmarketing.com" target="_blank">BeRelevant!</a> so. Sie <a href="http://www.b2bemailmarketing.com/2009/02/worst-unsubscribe-practices.html" target="_blank">nennt Praktiken</a> bei der Abmeldung, die nun wirklich nicht sein müssen. Einige möchte ich hier gerne wiedergeben.</p>
<p><span id="more-247"></span></p>
<ul>
<li>Ich sollte mich nicht extra auf einer Website einloggen müssen, um mich abmelden zu können.</li>
<li>Es sollte einem Abonnenten die Möglichkeit gegeben werden, seine E-Mail-Adresse zu korrigieren. Vielleicht will er sich ja gar nicht abmelden.</li>
<li>Die Schrift für den Abmeldelink sollte nicht zu klein sein.</li>
<li>Der Abmeldelink sollte hervorgehoben werden und sich nicht mit dem restlichen Text vermischen. Das gilt natürlich für alle Links.</li>
<li>Kreative Alternativen für das Wort &#8220;Abmelden&#8221; sollte man vermeiden. Kreativ wie ich bin, fällt mir an dieser Stelle &#8220;deabonnisieren&#8221; als Negativbeispiel ein.</li>
<li>Ich brauche keine E-Mail die mir die Abmeldung bestätigt. Ein kurzer Text auf der Homepage genügt.</li>
</ul>
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		<title>Richtlinie für zulässiges Online-Marketing</title>
		<link>http://www.newsletter-blog.de/recht/richtlinie-fur-zulassiges-online-marketing</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Jan 2009 14:08:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis Sauer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. hat seine Richtlinie für zulässiges Online-Marketing in der 3. Auflage veröffentlicht. In dem Dokument werden die häufigsten rechtlichen Fragen zum Thema Online-Marketing mit den entsprechenden Gesetzestexten und Praxisbeispielen beantwortet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a href="http://www.eco.de/" target="_blank">Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.</a> hat seine <a href="http://www.eco.de/dokumente/Richtlinie_OnlineMarketing_2009.pdf" target="_blank">Richtlinie für zulässiges Online-Marketing</a> in der 3. Auflage veröffentlicht. In dem Dokument werden die häufigsten rechtlichen Fragen zum Thema Online-Marketing mit den entsprechenden Gesetzestexten und Praxisbeispielen beantwortet.</p>
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		<title>Haken oder kein Haken</title>
		<link>http://www.newsletter-blog.de/recht/haken-oder-kein-haken</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Sep 2008 05:35:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[In normalen Bestell- oder Kontaktformularen wird oft eine zusätzliche Option zum Abonnement eines Newsletters angeboten. Häufig geschieht dieses in der Form einer Checkbox (Ankreuzfeld) und dem Satz, der sinngemäß lautet: &#8220;Ja, ich möchte auch den Newsletter abonnieren&#8221;. Es stellt sich nun die Frage, ob die Checkbox bereits aktiviert sein darf, also der Haken bereits im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In normalen Bestell- oder Kontaktformularen wird oft eine zusätzliche Option zum Abonnement eines Newsletters angeboten. Häufig geschieht dieses in der Form einer Checkbox (Ankreuzfeld) und dem Satz, der sinngemäß lautet: &#8220;Ja, ich möchte auch den Newsletter abonnieren&#8221;. Es stellt sich nun die Frage, ob die Checkbox bereits aktiviert sein darf, also der Haken bereits im Ankreuzfeld gesetzt sein darf, wenn das Formular aufgerufen wird. Dazu gibt es nun von höchster Stelle ein Urteil, das Webseitenbetreiber zur Vorsicht anhalten sollte.</p>
<p><span id="more-90"></span></p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat im <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2008&amp;Sort=3&amp;nr=44522&amp;pos=5&amp;anz=141" target="_blank">Urteil vom 16. Juli VIII ZR 348/06</a> über die Unwirksamkeit einer &#8220;formularmäßigen&#8221; Opt-Out-Erklärung entschieden. Es ging dabei um ein Verfahren gegen den Betreiber des Rabattprogramms Payback, der &#8211; allerdings in Papierform &#8211; durch Absenden eines unterschriebenen Formulars automatisch die Einwilligung zum Empfang von werblichen E-Mails und SMS einholte. Nur durch Ankreuzen einer entsprechenden Opt-Out-Erklärung konnte der Teilnehmer dieser Einwilligungsklausel widersprechen.</p>
<p>In einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es dazu, dass &#8220;Einwilligungsklauseln, die so gestaltet sind, dass der Kunde tätig werden und ein Kästchen ankreuzen muss, wenn er seine Einwilligung in die Zusendung von Werbung unter Verwendung von elektronischer Post nicht erteilen will&#8221;, mit <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html" target="_blank">§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG</a> (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nicht vereinbar sind. Demnach bedarf es einer gesonderten Erklärung, also eines aktiven Opt-In.</p>
<p>Es ist also davon auszugehen, dass umgekehrt das Deaktivieren einer Checkbox in einem webbasierten Formular rechtlich ebenfalls problematisch sein kann, wenn es erforderlich wird, um einer standardmäßigen Einwilligung in den Empfang eines E-Mail-Newsletters zu widersprechen. Es wird empfohlen, alle Optionen, die eine solche Einwilligung zum Inhalt haben, nicht vorauszufüllen, sondern es erforderlich zu machen, dass der Benutzer diese gesondert akiviert.</p>
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		<title>Veranstaltung: Auswertung von Nutzungsverhalten</title>
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		<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 08:46:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars Müller</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nicht nur beim E-Mail-Marketing, sondern ganz allgemein bei werblichen Aktivitäten in elektronischen Medien kommt irgendwann die Frage auf, welche Daten der Nutzer man erfassen, auswerten und verwenden darf. Ganz aktuell in der Debatte sind Fragen zu Webanalysewerkzeugen wie Google Analytics sowie dazu, inwieweit die Speicherung von personenbezogenem Nutzungsverhalten erlaubt ist. Darf man etwa mit einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur beim E-Mail-Marketing, sondern ganz allgemein bei werblichen Aktivitäten in elektronischen Medien kommt irgendwann die Frage auf, welche Daten der Nutzer man erfassen, auswerten und verwenden darf.  Ganz aktuell in der Debatte sind Fragen zu Webanalysewerkzeugen wie <a href="http://www.google.com/analytics/de-DE/" target="_blank">Google Analytics</a> sowie dazu, inwieweit die <strong>Speicherung von personenbezogenem Nutzungsverhalten</strong> erlaubt ist. Darf man etwa mit einer Newsletter Software messen, welcher Empfänger konkret E-Mails geöffnet hat und wie der Nutzer sich danach auf einer verlinkten Website bewegt hat?</p>
<p>Antworten auf diese Fragen verspricht eine Veranstaltung am <strong>3. September 2008 in Kiel</strong>. Dr. Ulrich Gabriel, der Leiter des Fachforums Recht &amp; Management der DiWISH (<a href="http://www.diwish.de/" target="_blank">Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein e.V.</a>) hält einen Vortrag mit dem Thema <strong>&#8220;Website-Tracking, Kontakt-Formulare und E-Mail-Marketing – Was erlaubt der Datenschutz?&#8221;</strong></p>
<p>Weitere Informationen gibt es im Veranstaltungskalender der DiWiSH unter:<br />
<a href="http://www.diwish.de/index.php?id=termindetails&amp;view=single&amp;event_id=232">http://www.diwish.de/index.php?id=termindetails&amp;view=single&amp;event_id=232</a></p>
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		<title>eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Sep 2007 08:27:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Lars Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) hat eine Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing herausgegeben. Auf 36 Seiten werden von diversen Autoren ausführlich alle Aspekte beleuchtet, die es bei E-Mail-Kampagnen oder beim Newsletter-Versand zu beachten gilt. Eine kurze Zusammenfassung des Inhaltsverzeichnisses zeigt, dass diejenigen Stolperfallen thematisiert werden, die jedem erfahrenen E-Mail Marketer grundsätzlich nichts neues mehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) hat eine Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing herausgegeben. Auf 36 Seiten werden von diversen Autoren ausführlich alle Aspekte  beleuchtet, die es bei E-Mail-Kampagnen oder beim Newsletter-Versand zu beachten gilt.</p>
<p><span id="more-34"></span></p>
<p>Eine kurze Zusammenfassung des Inhaltsverzeichnisses zeigt, dass diejenigen Stolperfallen thematisiert werden, die jedem erfahrenen E-Mail Marketer grundsätzlich nichts neues mehr sind. Aber eben gerade Einsteiger erhalten mit der Richtlinie eine kompakte Informationsgrundlage. Und auch für Profis gibt es sich den einen oder anderen neuen Aspekt zu entdecken.</p>
<ul>
<li> Einwilligung des Empfängers</li>
<li>Nachweisbarkeit der Einwilligung</li>
<li>E-Mail-Bestätigung der Einwilligung</li>
<li>Möglichkeit der Abbestellung</li>
<li>Reaktion auf Anfragen und Beschwerden</li>
<li>Eindeutigkeit von Betreff und Absender</li>
<li>Vollständigkeit des Impressums</li>
</ul>
<p>Die Richtlinie ist wirklich gut aufbereitet und sehr informativ. Eigenwerbung darf natürlich aber auch nicht fehlen. Im letzten Teil des Dokuments wird noch auf die Certified Senders Alliance (CSA) hingewiesen, dem zentralen Whitelist-Projekt des eco und des Deutschen Direktmarketing Verbands (DDV). Massenversendern wird dementsprechend empfohlen, daran teilzunehmen. Die CSA tritt neuerdings auch mit einer eigenen Website unter <a href="http://www.certified-senders.eu/">http://www.certified-senders.eu/</a> auf. Kritisch zu sehen ist die Tatsache, dass noch immer nicht alle wichtigen ISPs die Whitelist implementiert haben. Bisher sind es laut Website der CSA:</p>
<ul>
<li> 1&amp;1 Internet</li>
<li>Arcor</li>
<li>Freenet</li>
<li>GMX</li>
<li>Lycos Europe</li>
<li>netclusive</li>
<li>Pironet NDH</li>
<li>pretago</li>
<li>Schlund+Partner</li>
<li>taunusstein.net</li>
<li>Web.de</li>
</ul>
<p>Es fehlen also noch einige Major Player wie T-Online, AOL , Google, Yahoo und Microsoft. Es bleibt abzuwarten, ob die CSA es in Zukunft schafft, eine noch größere Abdeckung zu erreichen.</p>
<p>Download der Richtlinie als PDF unter <a href="http://www.eco.de/servlet/PB/menu/1015938_l1/index.html">http://www.eco.de/servlet/PB/menu/1015938_l1/index.html</a></p>
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