Viele Unternehmen sind in internationalen Märkten aktiv. Im Zuge dessen erfolgt auch der Newsletter-Versand ins Ausland. Jedoch gibt es hier mitunter abweichende rechtliche Voraussetzungen für das E-Mail-Marketing. Über nationale Gesetze sind E-Mail-Marketer meist noch gut informiert, aber wie sieht es im Ausland aus? Welche Gesetze und Vorschriften gelten dort?
Litmus und Newsletter2Go haben zum Thema E-Mail-Marketing Recht in Europa und im englischsprachigen Ausland eine umfassende Infografik zusammengestellt, die Antworten auf folgende Fragen liefert:
- In welchen Ländern muss eine Einwilligung des Empfängers vor dem Newsletter-Versand eingeholt werden?
- Ist eine passive Einwilligung mit vorangekreuzten Checkboxen (Opt-out) erlaubt?
- Muss die Einwilligung dokumentiert werden und in welcher Form?
- Wie muss der Abmeldeprozess gestaltet sein und wieviel Zeit darf er in Anspruch nehmen?
- Welche Informationen müssen in jeder E-Mail bzw. in jedem Newsletter vorhanden sein?
- Was passiert, wenn das E-Mail-Marketing für die Zielländer nicht rechtskonform umgesetzt wird?
Außerdem gibt es eine kurze Checkliste für den Start ins internationale E-Mail-Marketing.
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
Wie verhält es sich mit Firmen im Vergleich zu Endkunden als Empfänger ? (B2B / B2C)
Hallo Thorsten,
auch B2B ist eine Einwilligung nötig. Vielleicht hilft dir dieser Artikel weiter: https://www.optivo.com/de/blog/2015/08/e-mail-marketing-im-b2b-6fragen-zur-rechtssicheren-einwilligung
Viele Grüße,
Jessica
Pingback: Newsletter rechtssicher versenden - Inbound Marketing
Wenn Newsletter aus USA weltweit versendet werden: Welche Regeln gelten, die des Senders oder die des Empfängers?
Auch wir betrieben aktives E-Mail-Marketing, daher danke ich Ihnen für die übersichtlichen Infographiken! Sind Sie ein Onlinehändler, der auf E-Mail-Marketing setzt? Dann sollten Sie sich unsere 10 Tipps zum internationalen Versand ansehen, wo wir unter anderem auch auf die internationale Kundenkommunikation etwas näher eingehen.